Der individuelle Sanierungsfahrplan

Beantragen Sie unverbindlich die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Ihr Wohngebäude (Immobilie). Ein Vertrag kommt dabei noch nicht zustande.

Hinweis: Es kann keine Beauftragung erfolgen, wenn die Größe aller Gewerbflächen 50% der gesamten Nutzfläche des Beratungsobjektes übersteigt, oder es sich bei dem Beratungsobjekt um ein Baudenkmal handelt.